Informationen
Zwei Kurstage ergänzen die Grundausbildung
Neulenkende der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) erhalten den Führerausweis nach erfolgter Führerprüfung für drei Jahre auf Probe. Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung fortgesetzt. Dabei werden erste praktische Erfahrungen verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft. Dies geschieht im Rahmen von zwei je acht Stunden dauernden Weiterausbildungskursen, die mit einer Kursbescheinigung bestätigt werden. Der unbefristete Führerausweis kann frühestens ein Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons beantragt werden.
Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Lediglich in Härtefällen kann eine Nachfrist angesetzt werden.
(Art. 24b Abs. 3 VZV)




